Ihr Erbe. Ihr Recht.
Wir setzen es durch.

Ihr Pflichtteil, Ihr Recht.

Pflichtteil einklagen: Ihr Recht auf den Mindestanteil am Erbe

In deutschen Erbrecht gibt es klare Regelungen, die verhindern, dass ein enterbter naher Verwandter des Erblassers leer ausgeht. Auch wenn Sie im Testament nicht als Erbe berufen sind, haben Sie in vielen Fällen einen Anspruch auf den Pflichtteil.

Der Pflichtteil sichert bestimmten Verwandten (leiblichen Kindern, Eltern, Großeltern, Ehegatten) einen bestimmten Anteil am Erbe, der auch durch Testament nicht entzogen werden kann. Dieser Anspruch beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann als Zahlungsanspruch geltend gemacht werden.

Wenn die Erben sich weigern, den Pflichtteil auszuzahlen oder Auskunft über den Nachlass zu geben, können Sie diesen Anspruch vor Gericht durchsetzen.

Mit dem Angebot der Prozessfinanzierung von RechtStark können Sie Ihre Ansprüche ohne finanzielle Risiken durchsetzen. Wir übernehmen nicht nur sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten der rechtlichen Auseinandersetzung, sondern übernehmen auch das Kostenrisiko für den Fall des Unterliegens. Sie können Ihre Pflichtteilsansprüche damit ohne jedes Kostenrisiko durchsetzen lassen,

“Erbstreitigkeiten”…. können finanziell extrem teuer werden und sich bei oftmals über Jahre hinziehen, so dass die Gefahr besteht, dass der Berechtigte auf Ansprüche verzichtet, nur weil die finanziellen Ressourcen aufgebraucht sind. Dieses Risiko besteht bei einer Prozessfinanzierung nicht, Wir übernehmen sämtliche Kosten zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Warum Prozessfinanzierung?

Keine Kosten. Kein Risiko.

Erbstreitigkeiten können finanziell belastend und langwierig sein. Wir übernehmen Ihre Prozesskosten – Sie zahlen nur im Erfolgsfall.

Keine Vorabkosten

Wir tragen alle Anwalts- und Gerichtskosten.

Null Risiko

Kein Erfolg? Keine Kosten.

Maximale Chancen

Unsere Erfahrung bringt Sie ans Ziel.

Unsere Leistungen

Ihre Vorteile mit uns

Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Erbansprüche.

So funktioniert es

In 3 einfachen Schritten zu Ihrem Recht

Kontaktieren Sie uns: „Füllen Sie unser Formular aus – wir prüfen Ihren Fall unverbindlich.“

Kostenlose Ersteinschätzung: „Unsere Experten analysieren die rechtlichen Erfolgsaussichten und übernehmen bei positiver Einschätzung alle Kosten.“

Recht durchsetzen: „Unsere erfahrenen Anwälte kämpfen für Sie. Nur bei Erfolg erhalten wir eine Provision.“

F.A.Q.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Prozessfinanzierung und wie hilft sie mir?

Prozessfinanzierung bedeutet, dass ein externer Anbieter die Kosten Ihres Rechtsstreits übernimmt. Im Erfolgsfall erhält dieser einen Anteil am erstrittenen Betrag. Für Sie bietet das den Vorteil, dass Sie kein finanzielles Risiko tragen.

Welche Kosten übernimmt der Prozessfinanzierer?

Alle Verfahrenskosten, darunter Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und auch Gutachten, werden übernommen. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Wie beantrage ich die Prozessfinanzierung?

Kontaktieren Sie uns und schildern Sie Ihren Fall. Nach einer Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten besprechen wir die nächsten Schritte und schließen eine Finanzierungsvereinbarung ab.

Wer kann Prozessfinanzierung in Anspruch nehmen?

Prozessfinanzierung steht allen offen, die berechtigte Ansprüche haben, diese aber nicht aus eigenen Mitteln durchsetzen können.

Wie hoch ist das Erfolgshonorar des Prozessfinanzierers?

Der Anteil des Prozessfinanzierers liegt üblicherweise zwischen 20 % und 40 % des erstrittenen Betrags. Die genaue Höhe wird individuell vereinbart, transparent festgehalten und hängt von der Komplexität des Falls ab.

Was passiert, wenn ich den Prozess verliere?

Sollte der Prozess nicht zu Ihren Gunsten ausgehen, übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten. Für Sie entsteht kein finanzielles Risiko – so können Sie Ihre Ansprüche sorgenfrei durchsetzen.

Kann ich Prozessfinanzierung auch im Ausland nutzen?

Ja, Sie können auch dann eine Prozessfinanzierung in Anspruch nehmen, wenn Sie im Ausland leben. Voraussetzung ist, dass der Erbfall in Deutschland behandelt wird und deutsche Gerichte zuständig sind.

Wie mache ich meinen Pflichtteilsanspruch geltend?

Der erste Schritt ist die Ermittlung des Nachlasswertes. Danach melden Sie Ihren Anspruch schriftlich bei den Erben an und fordern ein Nachlassverzeichnis. Falls nötig, können Sie Ihren Anspruch durch Verhandlungen oder vor Gericht durchsetzen.

Was tun, wenn der Erbe den Pflichtteil nicht zahlt?

Weigern sich die Erben, den Pflichtteil zu zahlen, können Sie rechtliche Schritte einleiten und den Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Dieser Anspruch wird in Form einer Geldzahlung gewährt und richtet sich an die Erben, die im Testament benannt wurden.

Bis wann muss ich meinen Pflichtteilsanspruch geltend machen?

Sie haben drei Jahre Zeit, um Ihren Anspruch auf den Pflichtteil einzufordern. Diese Frist beginnt am Jahresende, in dem der Erbfall eingetreten ist und Sie von Ihrer Enterbung erfahren haben.

Welche Unterlagen benötige ich für meinen Pflichtteilsanspruch?

Um Ihren Pflichtteilsanspruch geltend zu machen, benötigen Sie in der Regel den Erbschein, das Testament, ein Nachlassverzeichnis sowie gegebenenfalls Nachweise über den Wert des Nachlasses.

Kann der Pflichtteil gestrichen werden?

Ja, der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn schwerwiegende Verfehlungen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erblasser oder dessen Angehörigen vorliegen. Solche Gründe müssen im Testament ausdrücklich und rechtlich korrekt angegeben sein.

Aktuelle Urteile

  • All Posts
  • Allgemein
Höhe des Pflichtteils bei Enterbung und Durchsetzung eines Pflichtteilanspruchs – Prozessfinanzierung oder Forderungsverkauf?

10.03.2025

Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, stellt sich schnell die Frage: Wer erbt? Das deutsche Erbrecht regelt diese Frage umfassend, insbesondere durch die gesetzliche Erbfolge. Doch was passiert, wenn ein Testament existiert und jemand enterbt wurde? In diesem Beitrag erklären wir die Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge, die Rechte enterbter Erben und…

7.03.2025

Die Nachricht einer Enterbung trifft viele Erben hart und manchmal überraschend. Doch auch ohne direkte Berücksichtigung im Testament haben enterbte Personen Anspruch auf einen Pflichtteil – ein Mindestanteil am Nachlass, der gesetzlich geschützt ist. Besonders interessant: Der Pflichtteilsanspruch ist nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich relevant. Im Folgenden geben wir…

Unsere Kooperations­anwälte

<a href="https://www.erbe-durchsetzen.de/author/istvan-cocron/">István Cocron</a>

István Cocron

Rechtsanwalt, B.A.

Kunsthistoriker, Teilnehmer Fachanwaltskurs Erbrecht

<a href="https://www.erbe-durchsetzen.de/author/friedrich-loesener/">Friedrich Albrecht Lösener</a>

Friedrich Albrecht Lösener

Rechtsanwalt

Dozent im Zivilrecht, Teilnehmer Fachanwaltskurs Erbrecht

Dennis Bender

Dennis Bender

Rechtsanwalt, M.A.

Kunsthistoriker, Teilnehmer Fachanwaltskurs Erbrecht