Enterbt durch Testament: Pflichtteilsansprüche, Widerruf und mehr

Ein Testament gibt Sicherheit – doch was passiert, wenn Sie enterbt wurden? Wir klären auf, wie Sie Ihre Rechte durchsetzen und worauf es bei der Testamentsgestaltung ankommt.

Einleitung: Warum ein Testament mehr ist als nur ein Stück Papier

Ein Testament ist die persönlichste Form der Nachlassregelung. Es ermöglicht, Vermögen nach eigenen Wünschen zu verteilen – doch nicht immer läuft alles wie geplant. Werden Sie enterbt, obwohl Sie zum engsten Familienkreis gehören? Oder zweifeln Sie an der Gültigkeit eines Testaments? In solchen Fällen kommt es auf rechtliches Know-how an.

Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener bringt es auf den Punkt: 

„Ein Testament ist wie ein Regisseur Ihrer letzten Wünsche. Doch selbst wenn Sie jemanden enterben, hat der Pflichtteil das letzte Wort – er ist das Sicherheitsnetz für nahe Angehörige.“

Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Ein Testament ist nicht nur für Vermögende relevant. Schon junge Paare oder unverheiratete Partner sollten klären, wer im Todesfall erben soll. Typische Szenarien:

  • Sie möchten Ihren Lebenspartner absichern, der gesetzlich nicht erbberechtigt ist.
  • Sie besitzen eine Immobilie (z. B. ein Einfamilienhaus) und wollen Streit unter den Erben vermeiden.
  • Sie wollen wohltätige Organisationen bedenken oder bestimmte Gegenstände gezielt vererben (z. B. eine Briefmarkensammlung).

Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge – und die sieht oft anders aus, als Sie es sich wünschen.

Testamentsarten im Überblick: Eigenhändig, notariell oder gemeinschaftlich

Es gibt drei gängige Formen:

  1. Eigenhändiges Testament: Handschriftlich verfasst, mit Datum und Unterschrift. Einfach, aber fehleranfällig.
  2. Notarielles Testament: Vom Notar beurkundet, rechtssicher und steueroptimiert. Ideal bei komplexen Vermögen (z. B. einem Mietshaus).
  3. Gemeinschaftliches Testament (z. B. Berliner Testament): Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils.
Praxisbeispiel

Ein Paar regelt im Berliner Testament, dass der überlebende Ehepartner das gemeinsame Haus behält. Die Kinder können erst nach dessen Tod über die Immobilie verfügen – doch der Pflichtteilsanspruch bleibt bestehen.

Pflichtteil: Auch Enterbte haben Rechte

Der Pflichtteil (oft als „Mindesterbe“ oder „Pflichterbe“ bezeichnet) sichert nahen Angehörigen wie Kindern, Ehepartnern oder Eltern mindestens die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Selbst wenn Sie im Testament enterbt wurden, haben Sie Anspruch darauf.
So berechnen Sie den Pflichtteil:

  1. Bestimmen Sie Ihren gesetzlichen Erbteil (z. B. als Kind: 50 % des Nachlasses).
  2. Halbieren Sie diesen Wert – das ist Ihr Pflichtteil.
Beispiel

Herr Müller wird von seinem Vater enterbt. Ohne Testament stünde ihm die Hälfte des Vermögens (z. B. 200.000 €) zu. Sein Pflichtteil beträgt daher 100.000 €.

Testament anfechten oder widerrufen: So geht’s

Ein Testament ist nicht in Stein gemeißelt. Gründe für eine Nichtigkeit oder Anfechtung sind z. B.:

  • Formfehler (fehlende Unterschrift).
  • Irrtum oder Drohung beim Verfassen.
  • Testament wurde nicht aktualisiert (z. B. nach einer Scheidung).

Widerruf eines Testaments:

  • Eigenhändige Testamente können durch Vernichtung oder ein neues Dokument widerrufen werden.
  • Hinterlegte notarielle Testamente können beim Amtsgericht zurückgefordert werden.

Vorsicht bei gemeinschaftlichen Testamenten! Hier ist ein Widerruf von wechselbezüglichen Verfügungen nach dem Versterben des einen Ehegatten unter Umständen nicht mehr möglich.

Praxistipps: So vermeiden Sie Erbstreitigkeiten

  1. Klare Formulierungen: Vermeiden Sie Begriffe wie „mein bester Freund“ – nennen Sie Namen!
  2. Testamentsvollstrecker einsetzen: Er sorgt für die neutrale Umsetzung Ihrer Wünsche.
  3. Pflichtteil im Blick behalten: Enterbte können unter Umständen Ansprüche auch gegen eine Erbengemeinschaft durchsetzen.
  4. Prozessfinanzierung nutzen: Bei hohen Kosten (z. B. bei Immobilienstreitigkeiten) helfen spezialisierte Anbieter.

Fazit: Rechtzeitig handeln – Konflikte vermeiden

Ob Sie ein Testament erstellen, anfechten oder Ihren Pflichtteil einfordern möchten: Juristische Unterstützung ist entscheidend. Denn Erbstreitigkeiten kosten nicht nur Geld, sondern auch Nerven.

Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener rät: 

„Lassen Sie Ihr Testament regelmäßig prüfen – vor allem bei Lebensveränderungen wie Scheidung oder Geburt. Und denken Sie daran: Auch Enterbte haben Rechte.“

Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener

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