Erbschaftssteuer bei Enterbung und Pflichtteilsanspruch: Was Erben zur Besteuerung wissen müssen

Die Nachricht einer Enterbung trifft viele Erben hart und manchmal überraschend. Doch auch ohne direkte Berücksichtigung im Testament haben enterbte Personen Anspruch auf einen Pflichtteil – ein Mindestanteil am Nachlass, der gesetzlich geschützt ist. Besonders interessant: Der Pflichtteilsanspruch ist nicht nur rechtlich, sondern auch steuerlich relevant. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte und zeigen, wie eine juristische Beratung und Prozessfinanzierung helfen können.

Enterbung und Pflichtteil

Das deutsche Erbrecht gewährleistet, dass nächste Angehörige wie Kinder oder Ehepartner selbst im Fall einer Enterbung nicht leer ausgehen. Nach den Regelungen der §§ 2303 ff. BGB steht enterbten Pflichtteilsberechtigten ein Geldanspruch gegen die Erben zu, der der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht.

Praktisches Beispiel:

Ein geschiedener Erblasser hinterlässt zwei Kinder, setzt jedoch nur eines davon als Alleinerben ein. Das enterbte Kind hat dennoch Anspruch auf den Pflichtteil, der der Hälfte seines gesetzlichen Erbteils entspricht. Bei einem Nachlasswert von 400.000 Euro beträgt der Pflichtteil des enterbten Kindes somit 100.000 Euro.

Erbschaftssteuer und Pflichtteil: Was wird besteuert?

Der Pflichtteilsanspruch ist steuerlich als Erwerb anzusehen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Das bedeutet, dass er ebenso wie eine reguläre Erbschaft der Erbschaftssteuer unterliegt. Dabei gelten die Steuerklassen und Freibeträge gemäß § 15 ErbStG:

Ehegatte500.000,- €
Kinder (oder Enkelkind bei vorverstorbenem Kind)je 400.000,- €
Enkelkinderje 200.000,- €
Andere Personen der Steuerklasse Ije 100.000,- €
Andere Personen der Steuerklasse II oder IIIje 20.000,- €

Dem überlebenden Ehegatten sowie Kindern unter 27 Jahren wird zusätzlich ein besonderer Versorgungsfreibetrag gewährt. Dieser beträgt:

  • für den überlebenden Ehegatten 256.000 €,
  • für die Kinder je nach ihrem Alter zwischen 10.300 € und 52.000 €.

Die Erbschaftsteuer wird nach folgenden Steuersätzen erhoben:

Wert steuerpflichtiger ErwerbBesteuerung Steuerklasse IBesteuerung Steuerklasse IIBesteuerung Steuerklasse III
bis 75.000,- €7 %15 %30 %
bis 300.000,- €11 %20 %30 %
bis 600.000,- €15 %25 %30 %
bis 6000.000,- €19 %30 %30 %
bis 13.000.000,- €23 %35 %50 %
26.000.000,- €27 %40 %50 %
über 26.000.000,- €30 %43 %50 %

Immobilien und der Pflichtteil:

Häufig besteht der Nachlass zu großen Teilen aus Immobilien. Diese werden bei der Berechnung des Pflichtteils nach dem Verkehrswert bewertet. Gerade bei vermieteten Immobilien oder Mehrfamilienhäusern können komplexe Bewertungsverfahren notwendig sein, die eine anwaltliche Beratung unverzichtbar machen.

Steuerlicher Vorteil:

Die Geltendmachung des Pflichtteils kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Kosten, die im Zusammenhang mit der Realisierung des Pflichtteils entstehen, wie Anwalts- und Gerichtskosten, können als Nachlassverbindlichkeiten von der Erbschaftssteuer abgezogen werden (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG).

Prozessfinanzierung: Zugang zu Ihrem Recht ohne Kostenrisiko

Für viele enterbte Personen stellt die Durchsetzung ihres Pflichtteilsanspruchs eine finanzielle Hürde dar. Hier kann eine Prozessfinanzierung Abhilfe schaffen. Dabei übernimmt ein externer Finanzierer die Kosten für Anwalt und Gericht. (Nur) im Erfolgsfall erhält der Finanzierer einen prozentualen Anteil des erstrittenen Betrags.

Steuerliche Vorteile durch Prozessfinanzierung:

Wird der Pflichtteilsanspruch mithilfe einer Prozessfinanzierung durchgesetzt, können die entstandenen Kosten unter Umständen ebenfalls als Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht werden. Dies kann die steuerliche Belastung des Pflichtteils erheblich reduzieren und Sie profitieren doppelt.

Praktisches Beispiel:

Ein enterbter Sohn möchte seinen Pflichtteil mit einem steuerpflichtigen Höhe von 100.000,- € geltend machen. Aufgrund eines langwierigen Streits mit den Erben entstehen Anwalts- und Gerichtskosten, die durch einen Prozessfinanzierer übernommen werden. Die Erfolgsprovision des Prozessfinanzierers über von 15.000,- € mindern den steuerpflichtigen Pflichtteilsanspruch auf 85.000,- €, was die Erbschaftssteuer entsprechend reduziert.

Fazit: Nutzen Sie die kostenlose und unverbindliche Erstberatung!

Die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs erfordert nicht nur juristisches Know-how, sondern auch eine genaue Kenntnis der steuerlichen Regelungen. Eine fundierte Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt hilft Ihnen, Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen und steuerliche Vorteile zu nutzen.

Die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs erfordert nicht nur juristisches Know-how, sondern auch eine genaue Kenntnis der steuerlichen Regelungen. Eine fundierte Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt hilft Ihnen, Ihre Ansprüche optimal durchzusetzen und steuerliche Vorteile zu nutzen. Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener bringt es auf den Punkt:

“Die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs ist Ihr gutes Recht. Mit einer strategischen Planung und gegebenenfalls der Nutzung einer Prozessfinanzierung können Sie Ihr Recht ohne unnötige finanzielle Risiken durchsetzen.”

Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt aus unserem Kooperationsnetzwerk. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Pflichtteilsanspruch erfolgreich geltend zu machen und Ihre Interessen bestmöglich zu wahren.