Immobilien verschenken oder vererben? – So regeln Sie Ihren Nachlass optimal

Die Übertragung von Immobilien im Erbfall ist für viele Menschen ein sensibles und emotionsbeladenes Thema. Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener empfiehlt daher:

„Einerseits möchte man sein Vermögen an die nächste Generation weitergeben, andererseits können steuerliche Belastungen und familiäre Konflikte große Herausforderungen darstellen. Ein gut durchdachtes Vorgehen ist daher essenziell.“

In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten sowie die Vor- und Nachteile von Schenkungen zu Lebzeiten im Vergleich zur Vererbung.

1. Immobilien schenken oder vererben – Was spricht wofür?

Immobilien sind oft der wertvollste Bestandteil eines Nachlasses. Eine frühzeitige Schenkung kann in vielen Fällen sinnvoll sein, denn sie bietet zahlreiche Vorteile:

  • Klare Verhältnisse schaffen: Durch eine Schenkung zu Lebzeiten lassen sich Streitigkeiten im Erbfall vermeiden.
  • Steuerliche Entlastung: Freibeträge können alle zehn Jahre genutzt werden (§ 16 ErbStG). Das bedeutet, dass eine Immobilie in mehreren Etappen steuerfrei übertragen werden kann.
  • Fortdauernde Nutzung: Mit der Eintragung eines Nießbrauchsrechts bleibt die Nutzung der Immobilie für den bisherigen Eigentümer gesichert.

Allerdings gibt es auch Argumente, die für eine Vererbung sprechen:

  • Offene Kredite oder eine unsichere finanzielle Situation können eine Schenkung erschweren.
  • Außerdem muss der Verlust des Vermögens für die Altersvorsorge bei einer frühzeitigen Übertragung gut bedacht werden.

Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener fasst es treffend zusammen:

„Wer sich frühzeitig mit der Übertragung von Immobilien befasst, vermeidet nicht nur steuerliche Fallstricke, sondern schafft auch klare Verhältnisse für die Erben.“

2. Steuerliche Optimierung bei Schenkungen und Erbschaften

Eine der zentralen Überlegungen bei der Immobilienübertragung ist die steuerliche Belastung. Bei Schenkungen und Erbschaften gelten unterschiedliche Freibeträge (§ 16 ErbStG):

  • 400.000 Euro für Kinder
  • 500.000 Euro für Ehepartner
  • 20.000 Euro für entferntere Verwandte

Etappenschenkungen nutzen
Die sogenannte Etappenschenkung ermöglicht es, eine Immobilie in Teilen zu übertragen, um den Freibetrag mehrfach auszuschöpfen. Ein Beispiel: Eine Immobilie im Wert von 1,2 Millionen Euro könnte in drei Abschnitten an einen Erben übertragen werden. Der Vorteil: Es fallen keine Steuern an, wenn der Freibetrag von 400.000 Euro alle zehn Jahre genutzt wird.

Nießbrauchrecht eintragen
Ein Nießbrauchrecht schützt den bisherigen Eigentümer, da es ihm erlaubt, die Immobilie weiterhin zu nutzen oder Mietzahlungen zu erhalten. Selbst im Falle einer Zwangsversteigerung bleibt das Nießbrauchrecht bestehen. Allerdings unterliegt der Kapitalwert des Nießbrauchs einer steuerlichen Bewertung.

3. Pflichtteilsminderung durch Schenkungen

Ein häufiges Problem bei der Nachlassplanung ist der gesetzliche Pflichtteil (§ 2303 BGB), der nahen Angehörigen zusteht. Durch frühzeitige Schenkungen kann dieser gemindert werden, da sie nach einer Frist von zehn Jahren nicht mehr in die Pflichtteilsberechnung einbezogen werden. Dies gilt jedoch nur, wenn der Schenker keine wesentlichen Rechte an der Immobilie behält, wie z. B. das Nießbrauchrecht.

Ein Beispiel: Wird eine Immobilie an ein Kind verschenkt und der Schenker verstirbt acht Jahre später, werden nur 20 % des Immobilienwerts dem Pflichtteil hinzugerechnet. Nach zehn Jahren fällt die Immobilie vollständig aus der Berechnung.

4. Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten

Neben der steuerlichen Optimierung ist die rechtliche Absicherung ein zentraler Aspekt. Folgende Gestaltungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Schenkungsvertrag: Eine Schenkung muss notariell beurkundet werden (§ 311b BGB). Hierbei können auch Bedingungen und Rückforderungsrechte vereinbart werden, etwa für den Fall einer Scheidung oder Insolvenz.
  • Testamentarische Verfügungen: Alternativ kann eine Immobilie auch im Testament an bestimmte Personen vermacht werden. Dies bietet sich an, wenn das Vermögen zunächst für die Altersvorsorge genutzt werden soll.
  • Überspringen einer Generation: Um doppelte Besteuerung zu vermeiden, kann eine Immobilie direkt an Enkelkinder übertragen werden, sofern die Freibeträge genutzt werden.

Fazit: Frühzeitige Planung zahlt sich aus

Die Übertragung von Immobilien ist ein komplexes Thema, das sorgfältige Planung und rechtliche Beratung erfordert. Ob durch Schenkung oder Vererbung – die optimale Lösung hängt von der individuellen Vermögenssituation, den familiären Verhältnissen und den steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Eine frühzeitige Beratung durch einen Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt für Erbrecht kann helfen, Konflikte zu vermeiden und die Steuerlast zu minimieren.

Wenn Sie Fragen zur Nachlassgestaltung haben oder Unterstützung bei der Planung benötigen, stehen Ihnen unsere Kooperationsanwälte als erfahrene Ansprechpartner gerne zur Seite.