Wenn Sie durch ein Testament enterbt wurden, ist das kein Grund, die Hoffnung aufzugeben. Der Pflichtteil sichert Ihnen als naher Angehöriger einen gesetzlich garantierten Anteil am Erbe. Doch wie hoch ist dieser Anteil, wie wird er berechnet, und wie setzen Sie ihn durch? In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um den Pflichtteilsanspruch – praxisnah, fundiert und leicht verständlich.
Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anteil am Erbe, der bestimmten nahen Verwandten zusteht, selbst wenn sie durch ein Testament enterbt wurden. Anspruchsberechtigt sind:
- Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
- Kinder (auch adoptierte Kinder)
- Enkel, falls die Kinder des Erblassers vorverstorben sind
- Eltern des Erblassers, wenn keine Kinder oder Enkel vorhanden sind
Geschwister oder entferntere Verwandte haben hingegen keinen Pflichtteilsanspruch.
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Beispiel
Wäre ein enterbtes Kind ohne Testament zu 1/4 am Nachlass beteiligt, so hat es Anspruch auf 1/8 des Nachlasswerts als Pflichtteil.
Pflichtteilsberechnung: Wie wird der Anspruch ermittelt?
Der Pflichtteil wird in Geld ausbezahlt und richtet sich nach dem Verkehrswert des Nachlasses. Hierzu gehören unter anderem:
- Immobilien (z. B. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Mietshäuser)
- Bankguthaben und Wertpapiere
- Wertgegenstände wie Schmuck oder Kunst
Beispiel
Frau M. wird von ihrem Vater enterbt, der ein Einfamilienhaus im Wert von 500.000 Euro und 50.000 Euro in bar hinterlässt. Ohne Testament hätte Frau M. die Hälfte des Nachlasses geerbt. Ihr Pflichtteil beträgt somit 1/4 des Nachlasswerts, also 137.500 Euro.
Häufige Irrtümer beim Pflichtteil
- „Der Pflichtteil umfasst auch Gegenstände des Erblassers.“
Falsch. Der Pflichtteil wird ausschließlich in Geld ausbezahlt. Eine Überlassung von Immobilien oder Wertgegenständen ist nur mit Zustimmung der Erben möglich. - „Der Pflichtteilsanspruch besteht nur bei großen Nachlässen.“
Nein. Auch bei kleinen Nachlässen können Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. - „Der Anspruch verjährt nicht.“
Doch! Der Pflichtteilsanspruch verjährt drei Jahre nach Kenntnis von Enterbung und Tod des Erblassers (§ 195 BGB).
Pflichtteil und Immobilien: Besondere Herausforderungen
Gerade bei Nachlässen, die Immobilien enthalten, gestaltet sich die Durchsetzung des Pflichtteils oft komplex. Hier einige typische Szenarien:
- Das Mietshaus als Streitpunkt: Ein enterbter Sohn möchte seinen Pflichtteil von 150.000 Euro geltend machen. Der Nachlass besteht jedoch hauptsächlich aus einem Mietshaus. Die Erben müssen entweder die Immobilie beleihen, verkaufen oder eine Einigung mit dem Pflichtteilsberechtigten finden.
- Verkehrswertbestimmung: Der Pflichtteil basiert auf dem Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls. Hierzu kann ein Gutachten erforderlich sein.
Unser Tipp: Lassen Sie den Nachlass professionell bewerten, um Ihren Anspruch korrekt zu berechnen.
Prozessfinanzierung: Ihr Recht ohne Kostenrisiko durchsetzen
Viele Betroffene scheuen den Gang zum Anwalt, da sie die Prozesskosten nicht aufbringen können. Doch hier gibt es eine Lösung: die Prozessfinanzierung.
Dabei übernimmt ein externer Finanzierer die Kosten für Anwalt und Gericht im Austausch für eine Beteiligung am erfolgreichen Anspruch. Das bedeutet: Sie tragen kein Kostenrisiko, selbst wenn der Prozess scheitert.
Checkliste: So setzen Sie Ihren Pflichtteil durch
- Prüfen Sie Ihren Anspruch: Sind Sie pflichtteilsberechtigt?
- Ermitteln Sie den Nachlasswert: Lassen Sie sich vom Nachlassverwalter eine detaillierte Aufstellung geben.
- Fordern Sie Ihren Pflichtteil ein: Stellen Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung an die Erben.
- Ziehen Sie einen Anwalt hinzu: Insbesondere bei Streitigkeiten oder komplexen Nachlässen ist juristischer Beistand unverzichtbar.
- Nutzen Sie die Prozessfinanzierung: Wenn Sie Ihre Rechte nicht selbst finanzieren können, holen Sie sich Unterstützung.
Fazit: Ihr Pflichtteil ist Ihr gutes Recht
Enterbt zu werden, bedeutet nicht, leer auszugehen. Der Pflichtteil gibt Ihnen als naher Angehöriger Sicherheit und Anspruch auf ein Minimum des Nachlasses. Wichtig ist, dass Sie Ihren Anspruch rechtzeitig und mit fundierter Unterstützung geltend machen.
„Der Pflichtteil ist mehr als ein Recht – er ist Ihre Chance auf Fairness. Mit professioneller Beratung setzen Sie Ihre Ansprüche durch, auch gegen Widerstand.“
Rechtsanwalt Friedrich Albrecht Lösener
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